Der Energieausweis
Mit in Kraft treten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) wird die Angabe von energetischen Kennwerten bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien zur Pflicht. Der Gesetzgeber schreibt vor, das diese Kennwerte in kommerziellen Immobilienanzeige augeführt werden müssen und verlangt die Vorlage des Energieausweises bei Besichtigung.
Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen, stellen wir Ihnen den für Ihr Gebäude richtigen Energieausweis aus. Die EnEV sieht hierbei folgende Regelung vor:
- Für Wohngebäude mit einschließlich vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden.
Ausnahme: Gebäude, die bereits bei Fertigstellung den energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand saniert wurden.
- Für die übrigen Wohngebäude im Bestand dürfen die Energieausweise auf Grundlage des gemessenen Verbrauchs ausgestellt werden.
Welche Art für Ihr Gebäude in Frage kommt und welcher Leistungsumfang für die Erstellung erforderlich ist, erläutern wie Ihnen gerne persönlich