Der Energieausweis gibt Ihnen einen Überblick über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist weit mehr als nur eine Pflicht bei Vermietung oder Verkauf. Die erforderlichen Leistungen zur Erstellung eines Energieausweises auf Basis des berechneten Energiebedarfs, sind die gleichen wie im ersten Schritt einer Energieberatung:
Bestandsaufnahme
- Detailliertes Aufmaß der Gebäudehülle
- Bestimmung der wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Fenster, Dach, Oberste Geschossdecke, Bodenplatte) und Beurteilung deren energetischer Beschaffenheit
- Aufnahme der Technischen Anlagen zur Beheizung und Trinkwarmwasserbereitung
Energiebedarfsberechnung
- Berechnung der wärmeübertragenden Umfassungsfläche
- Ermittlung der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der einzelnen Bauteile
- Berechnung der anlagentechnischen Verluste (Erzeugung, Speicherung, Verteilung, Übergabe)
- Aufstellung der Energiebilanz und Ermittlung der energetischen Kennwerte
- Verfassung von Modernisierungsempfehlungen
Der energetische Ist-Zustand wird über eine Software auf Basis der Bestandsaufnahme ermittelt. Sind diese Daten erst einmal erfasst, kann mit geringem Aufwand eine darauf aufbauende Energieberatung mit der Erstellung von individuellen Sanierungsvarianten durchgeführt werden.